- Rechtsfragen und Antworten für Residenten
und Nicht-Residenten auf Teneriffa -
In der Rechtskolumne beantwortet Rechtsanwalt Thomas Doering (Puerto de la Cruz, C./ La Marina 8) die am häufigsten gestellten Rechtsfragen zum spanischen Recht. Ebenso werden aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung mit Blick auf die Rechtsstellung von Residenten und Nicht-Residenten auf Teneriffa erörtert. Thomas Doering ist Abogado Inscrito eingetragen im Ilustre Colegio De Abogados de Sta. Cruz de Tenerife (http://www.icatf.es/) und zugelassener Rechtsanwalt am Amts- und am Landgericht Bochum, Deutschland.
Rechtsanwalt Thomas Doering Tel.: 922 36 80 38
Alle Angaben in dieser Rechtskolumne beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen zum Zeitpunkt ihrer Abfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere können diese Infomationen nicht eine Beratung im Einzelfall ersetzen.
|
|
30. May 2007 |
|
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Die wichtigsten Verwaltungsorgane der Eigentümergemeinschaft
Nachdem die letzten beiden Artikel der Rechtskolumne von der Eigentümerversammlung, als dem wichtigsten Verwaltungsorgans der spanischen Eigentümergemeinschaft handelten, hat dieser Artikel die Rechtsstellung des Präsidenten, des Verwalters und des Sekretärs zum Inhalt. Alle diese Funktionsträger können in der Eigentümerversammlung ernannt oder ihres Amtes enthoben werden. Jede Eigentümergemeinschaft muss einen Präsidenten wählen; die Ernennung eines Verwalters oder Sekretärs ist hingegen freigestellt. Wenn die Ämter des Verwalters und/oder des Sekretärs nicht vergeben werden, nimmt der Präsident ihre Aufgabenbereiche mit wahr. Bestimmt die Satzung der Gemeinschaft nichts anderes, erfolgt die Ernennung der genannten Verwaltungsorgane für die Dauer eines Jahres.
|
|
|
24. May 2007 |
Die Eigentümerversammlung (Junta de propietarios)
Wie bereits im vorherigen Teil der Rechtskolumne ausgeführt, ist die Eigentümerversammlung das wichtigste Verwaltungsorgan der spanischen Eigentümergemeinschaft, weil in ihr die grundlegenden Entscheidungen getroffen werden. Nachdem ihre Aufgaben, ihre Zusammensetzung und ihre Sitzungen besprochen wurden, widmet sich dieser Teil dem Thema „Beschlussfassung und Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung“.
|
|
|
1. May 2007 |
|
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Die Eigentümergemeinschaft
Wird auf Teneriffa ein Appartement in einer Eigentümergemeinschaft erworben, sollte der Käufer auch die Aufgaben der Verwaltungsorgane einer spanischen Eigentümergemeinschaft kennen. Die Verwaltungsorgane sind die Eigentümerversammlung, der Präsident und gegebenenfalls die Vizepräsidenten, der Sekretär und der Verwalter. Der folgende Beitrag handelt von dem wichtigsten Organ, der Eigentümerversammlung.
|
|
|
17. April 2007 |
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Die Eigentümergemeinschaft
Wird ein Appartement in einer Eigentümergemeinschaft erworben, kommen weitere wichtige Aspekte hinzu, die rechtlich überprüft werden müssen.
|
|
|
3. April 2007 |
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Im sechsten Teil zu dem Thema „Immobilienerwerb auf Teneriffa“ werden wissenswerte Informationen zu einem Gesetz gegeben, dass seit einiger Zeit häufiger in den Schlagzeilen zu finden ist. Auf Grundlage des Küstengesetzes (Ley de Costas) ist es in der Vergangenheit schon zu zahlreichen Enteignungen von Immobilieneigentümern gekommen. Das Küstengesetz stammt aus dem Jahre 1988 und enthält teilweise sehr undurchsichtige Bestimmungen. Zur Rechtsunsicherheit tragen auch zahlreiche Übergangsvorschriften und Verweise auf andere Gesetze bei. Daher ist beim Kauf von Land in Küstennähe besondere Vorsicht geboten!
|
|
|
20. March 2007 |
|
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Im fünften Teil zu dem sehr wichtigen Thema „Immobilienerwerb auf Teneriffa“ werden die grundlegenden Aufgaben und Tätigkeiten von spanischen Notaren im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften besprochen. Hinzuweisen ist darauf, dass die nachfolgenden Angaben sehr allgemeinen Charakter haben und im Einzelfall in der Notarspraxis hiervon abgewichen wird.
|
|
|
6. March 2007 |
|
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Dieser Artikel ist der vierte Teil zu einem sehr wichtigen Rechtsgebiet: dem Erwerb von Immobilien auf Teneriffa. In den drei ersten Artikeln zu diesem Thema wurden die grundlegenden Probleme beim Immobilienerwerb, die Aufgaben des Grundbuchamts und die Wirkungen der Eintragungen im Grundbuch (Registro de la Propiedad) besprochen. Der vorliegende vierte Teil widmet sich der Frage, in welchen Formen ein Grundstückskaufvertrag wirksam abgeschlossen werden kann. Bei der Formbedürftigkeit von derartigen Verträgen gibt es fundamentale Unterschiede zwischen dem spanischen und dem deutschen Recht.
|
|
|
<< Anfang < Vorherige 1 2 3 Nächste > Ende >>
|
| Ergebnisse 1 - 7 von 21 |